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Anwaltskanzlei Scholz Herten
Rechtsanwältin Scholz, Herten
Schwerpunkt Verkehrsrecht der Kanzlei Scholz
Anwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Herten
Rechtsanwalt Verkehrsrecht Herten
Sachschaden im Verkehrsrecht

Sachschaden

Reparaturkosten

Zur Beweissicherung und Schadens­bezifferung sollten Sie die Höhe des Schadens durch einen Fachmann feststellen und Fotos vom Schaden fertigen lassen. Bei Reparaturkosten ab 700,00 € aufwärts sollten Sie einen Kfz-­Sach­ver­ständigen mit der Be­gut­achtung Ihres Schadens beauftragen. Bei den sogenannten Bagatellschäden unterhalb von 700,00 € sollte ein Kosten­vor­anschlag einer Re­para­tur­werk­statt eingeholt werden.

Gerne benennen wir Ihnen bei Bedarf Sachverständige und Werkstätten, die diese Leistungen erbringen.

Liegt das Sachverständigengutachten oder der Kosten­vor­anschlag vor, kann beurteilt werden, ob ggf. ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Dies ist dann der Fall, wenn die Reparaturkosten den Wieder­be­schaffungs­aufwand (Wieder­be­schaffungs­wert abzgl. Restwert) über­schreiten.

In jedem Fall haben Sie die Wahl, ob und durch wen Sie ihr Fahrzeug reparieren lassen. Weiter steht Ihnen frei, ob sie ihr Fahrzeug zum Restwert veräußern.

Merkantiler Minderwert

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ersatz des sogenannten merkantilen Minderwertes verlangen. Der merkantile Minderwert bezeichnet den Wertverlust Ihres Fahrzeuges trotz ordnungsgemäßer In­stand­setzung nach einem Unfall, weil ihm nun der Makel eines Unfalls anhaftet.

Nutzungsausfall – Mietwagen

Wenn Sie keinen Mietwagen be­an­spruchen, steht Ihnen ggf. für die angemessene Reparatur- oder Wie­der­be­schaf­fungs­dauer der sogenannte Nutzungs­ausfall zu. Es handelt sich um eine pauschale Entschädigung für die Nichtnutzbarkeit Ihres Fahrzeuges infolge des Unfalls.

Alternativ zum Nutzungsausfall können Sie sich einen Mietwagen nehmen, wenn Sie dringend auf ein Fahrzeug angewiesen sind. Sie sollten jedoch in jedem Fall vorher Vergleichsangebote einholen und sicherheitshalber ein Fahrzeug eine Klasse tiefer als ihr verunfalltes Fahrzeug anmieten. Gerade bei Mietwagenkosten sind Aus­ein­ander­setz­ungen mit der gegnerischen Kfz-­Haft­pflicht­ver­sicherung vor­programmiert. Lassen Sie sich deshalb vor Anmietung anwaltlich beraten.

Kaskoversicherung - Quoten­vor­recht

Bei Allein- oder Mitverschulden oder wenn die gegnerische Versicherung zunächst keine Zahlungen leistet, ist zu erwägen, Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Trifft Sie ein Mitverschulden, prüfen wir für Sie, ob sich eine Abrechnung nach dem sogenannten Quoten­vor­recht für Sie lohnt. Bei der Abrechnung nach Quotenvorrecht werden gleichzeitig die eigene Vollkaskoversicherung und die gegnerische Kfz-­Haft­pflicht­ver­sicherung in Anspruch ge­nommen. Die kombinierte Inanspruchnahme von Vollkasko- und gegnerischer Kfz-­Haft­pflicht­ver­sich­er­ung kann sich lohnen: Sie erhalten von der gegnerischen Versicherung bestimmte Scha­dens­po­sitionen in voller Höhe, also nicht nur anteilig, ersetzt. Dies, obwohl Sie eigentlich ein Mitverschulden trifft und Ihre eigene Haftungsquote in Abzug zu bringen wäre!

Kürzungen

Regelmäßig kommt es im Rahmen der Schadenregulierung zu Kürzungen. Wir prüfen für Sie, ob Kürzungen bei den Reparaturkosten, der Nutzungs­ausfall­ent­schädigung, den Mietwagenkosten oder beim merkantilen Minderwert be­rechtigt sind.

Benötigte Unterlagen

Wir beraten Sie gerne über Ihre Möglichkeiten!

Wir benötigen folgende Unterlagen und Informationen, um Ihren Schaden geltend machen zu können:

  • Ihre Verkehrsunfallmitteilung, sofern Sie die Polizei gerufen haben
  • Angaben zu den Unfallbeteiligten, insbesondere das Kfz-Kennzeichen des Unfallgegners
  • Angaben zum Unfallhergang
  • Belege zur Schadensbezifferung
  • eine Vollmacht (das Formular erhalten Sie über die Kanzlei).

Recht gut angewendet